Die Weiterbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-
Spitzenverbandes zum § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut.
Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für
die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85
Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als
zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für
Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung,
psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu
können.
Zudem vermittelt dieser Kurs Ihnen theoretische pflegerische Grundlagen,
um Sie mit dem notwendigen Hintergrundwissen auszustatten und darauf
vorzubereiten, hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben zu
unterstützen.
Die vermittelten Kenntnisse sind an den Inhalten angelehnt, die je nach
Region oft unter dem Begriff Pflegepass bekannt sind. Die Kenntnisse sind
unabhängig vom Einsatzgebiet hilfreich und anwendbar – also zu Hause, in
der ambulanten Pflege bzw. Betreuung oder bei einer ehrenamtlichen
Tätigkeit.
Kurzprofil
Abschluss
Abschlusszertifikat / Teilnahmebescheinigung
Qualitätssiegel
Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Ihre Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.
Kosten
keine Kosten angegeben
Kostenbemerkung
€ 0,00 (mit Bildungsgutschein)
Ermäßigungen
ALGII-Empfänger