Über 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland in Güterverkehr und Logistik beschäftigt. Tendenz steigend - so die Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Im Logistikmarkt würden zuverlässige und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kreativität, Leistungsbereitschaft und Fachwissen gesucht.Beste Voraussetzungen für Speditions- und Reiseverkehrskaufleute sowie Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik oder Güterverkehr, die mit der Aufstiegsfortbildung zum/zur ?Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik? ihren Weg in kaufmännische Leitungspositionen ebnen wollen. Der Lehrgang wurde neu erarbeitet und löst die Weiterbildung zum/zur ?Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in? ab.Die Teilnehmenden lernen, innerbetriebliche Arbeitsabläufe zu organisieren, den Mitarbeitereinsatz zu koordinieren und in Abstimmung mit dem Vorgesetzten Ziele, Entwicklungsstrategien und Vorgehensweisen festzulegen. Weitere Themen: die Erstellung, Entwicklung und Vermarktung von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen sowie die Beratung von Kunden.Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Profil
Abschluss
anderer Abschluss, Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK)
Kosten
ab
€
2.700
inkl. MwSt.
Kostenbemerkung
zahlbar in 15 Monatsraten à 180 Euro (einschl. Lehrmaterialien). Skripte werden teilweise in dgitaler Form zur Verfügung gestellt.
Ermäßigungen
Förderung möglich - Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de
Zielgruppe und Voraussetzungen
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Güterverkehr und Logistik haben.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.