Im Einkauf sind Planer gefragt, doch auch Flexibilität, Entscheidungsfreude und Verhandlungsgeschick sind wichtige Eigenschaften einer/s geprüften Fachwirts/-in für Einkauf.Ihre vorrangige Aufgabe als Einkaufsexperte-/in ist schließlich, für Ihr Unternehmen stets eine möglichst kosteneffiziente Versorgung mit hochwertigen Materialien, Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen.Dafür ermitteln Sie Einkaufsbedarfe in enger Abstimmung mit den einzelnen Abteilungen, wählen geeignete Zulieferer aus und entwickeln dann passende Einkaufsstrategien und Prozesse. Als Bindeglied zwischen Produktion und Lieferantenseite setzen Sie sich ebenso intensiv mit den Qualitätsansprüchen im Unternehmen auseinander wie mit dem verfügbaren Marktangebot. Zu Ihren weiteren Kompetenzen zählen dann das Management von Ausschreibungen und Verträgen sowie die Kontaktpflege zu Ihren Anbietern. Der Einkauf übernimmt branchenübergreifend in nahezu allen Unternehmen eine wichtige strategische Funktion. Mit der Weiterbildung zum/-r geprüften Fachwirt/-in für Einkauf erlangen Sie einen in der Wirtschaft angesehenen Fortbildungsabschluss und schaffen so beste Voraussetzungen für Ihren beruflichen Aufstieg.Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Profil
Abschluss
anderer Abschluss, Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Einkauf (IHK)
Kosten
ab
€
2.700
inkl. MwSt.
Kostenbemerkung
15 Monatsraten à 180 Euro (einschl. Lehrmaterialien). Skripte werden teilweise in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Ermäßigungen
Förderung möglich - Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de
Zielgruppe und Voraussetzungen
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Inhalten der Weiterbildung haben.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.