Der Aufsichtsrat kontrolliert in Kapitalgesellschaften die Arbeit der Geschäftsleitung und trifft die wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik. Teilnehmende sind Mitglied im Aufsichtsrat oder streben eine solche Position an und wollen nicht zu den Unwissenden gehören. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich. Teilnehmende befinden sich in einer besonderen Position und tragen eine Menge Verantwortung. Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar bestehen.
Kurzprofil
Kursform
Kompaktseminar mit Übernachtung
Abschluss
Abschlusszertifikat / Teilnahmebescheinigung
Qualitätssiegel
TÜV SÜD Prüfsiegel für Service-Qualität, ISO Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008
Kosten
ab
€
869
zzgl. MwSt.
Ermäßigungen
keine Ermäßigung