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Schnellere Ausbildungsunterstützung für Flüchtlinge

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Das Bundeskabinett zieht geplante Verbesserungen beim BAföG für Flüchtlinge vor: Künftig können geduldete Flüchtlinge, die sich in einer Ausbildung befinden, bereits nach 15 Monaten finanzielle Unterstützung durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und nicht erst – wie bisher – nach einer Frist von 4 Jahren.

Am 12. August hat das Bundeskabinett die entsprechende Gesetzesänderung zur Reduzierung dieser Frist verabschiedet, die dann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Die Regelung gilt für geduldete Flüchtlinge sowie Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Zudem soll die Inanspruchnahme weiterer ausbildungsbegleitender Hilfen, wie z.B. Sprachkurse, erleichtert werden. “Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das BAföG nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens”, ließ die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka zur Verabschiedung des Gesetztes verlauten, “Integration funktioniert am besten durch Bildung”.

 

BAföG: Verbesserungen ab August

 

Für (angehende) BAföG-Empfänger bringt der August einige Verbesserungen mit, die im Zuge der schrittweisen Umsetzung der BAföG-Reform jetzt in Kraft treten: Die Förderung im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird erleichtert und die Überbrückungszahlung beim Erstantrag dem Bedarf angepasst.

Wer ein Masterstudium aufnehmen möchte, kann nun schon dann BAföG-Zahlungen erhalten, wenn nur eine vorläufige Zulassung für das Studium vorliegt. So kann zum Beispiel in Fällen, in denen der Bachelorabschluss noch aussteht, BAföG weiter bezogen werden. Innerhalb eines Jahres muss dann die endgültige Zulassung nachgereicht werden.
Außerdem kann künftig vorab geklärt werden, ob eine BAföG-Förderung für ein später geplantes Masterstudium überhaupt möglich ist.

Wer BAföG beantragt hat, aber der Erstantrag nicht rechtzeitig bearbeitet wurde, erhält nun als Überbrückungszahlung einen Abschlag, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Zuvor war es so, dass Antragsteller dann einen Maximalbetrag in Höhe von 360 Euro zur Überbrückung erhielten.

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz werden weitreichende Reformen der Ausbildungsförderung umgesetzt. So übernimmt seit Beginn des Jahres der Bund die Kosten für das BAföG und entlastet damit die Länder um 1,2 Milliarden jährlich – die finanziellen Spielräume sollen den Hochschulen zugute kommen. Im Sommer 2016 werden die Freibeträge und Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben sowie weitere Verbesserungen umgesetzt.

 

BAföG-Reform verabschiedet

 

Heute hat die Bundesregierung das 25. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet, dessen Änderungen im nächsten bzw. übernächsten Jahr in Kraft treten: Künftig übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Förderung und die Bedarfssätze werden angehoben.

Durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund werden die Länder bereits ab nächsten Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro jährlich entlastet. Dieser finanzielle Spielraum soll dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, direkt zugute kommen.

Mit der strukturellen Verbesserungen geht auch die Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um sieben Prozent einher, wodurch die Förderungsbeiträge steigen. Der monatliche Förderungshöchstsatz wird damit von 670 Euro auf 735 Euro erhöht. Auch die Kinderbetreuungszuschläge sowie der Wohnzuschlag werden deutlich erhöht. Zudem sollen Auslandsaufenthalte im Rahmen des BAföG und der Zugang zur Förderung für nichtdeutsche Auszubildende erleichtert werden.

Studienfinanzierung

 

 

BAföG-Statistik 2013 veröffentlicht

 

Das Statistische Bundesamt hat heute die aktuellste Statistik zum BAföG veröffentlicht: Zu verzeichnen ist ein leichter Rückgang der Gefördertenzahl im Vergleich zum Vorjahr, der auf den demographisch bedingten Rückgang der Schülerzahlen zurückzuführen ist. Die monatlichen Förderungsbeiträge sind recht konstant geblieben.

Insgesamt gab es in 2013 rund 960.000 BAföG-Empfänger, darunter 293.000 Schüler und 666.000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schüler ging um fünf Prozent zurück; die der Studierenden nur um 0,8 Prozent. Schüler erhielten einen durchschnittlichen Förderungsbetrag von 410 Euro im Monat; Studierende 446 Euro. Insgesamt lagen die staatlcihen Gesamtausgaben für das BAföG in 2013 bei 3,24 Milliarden Euro.

Für das kommende Jahr ist eine bereits vorgestellte Reform des BAföG geplant, die u.a. eine Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge vorsieht und durch strukturelle Verbesserungen z.B. Förderungslücken im Übergangsbereich zwischen Bachelor- und Masterstudium schließen soll.

 

BAföG-Empfänger: Anzahl auf höchstem Stand seit 30 Jahren

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Mit 630.00 geförderten Studierenden und Schülern im Jahresdurchschnitt 2012 hat die Zahl der BAföG-Empfängern den höchsten Stand seit 30 Jahren erreicht. Dies ergab die aktuelle Auswertung des 20. BAföG-Berichts, der vorgestern verabschiedet wurde. Damit stieg die Gesamtzahl der Geförderten um 7,7 Prozent im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum 2010. Unter den studierenden BAföG-Empfängern konnte sogar ein Zuwachs um 14 Prozent auf 440.000 verzeichnet werden.

Ein deutlicher Anstieg von 24 Prozent gegenüber dem letzten Bericht zeigte sich bei der Zahl der Empfänger, die ihr BAföG im Ausland beziehen. Um 11 Prozent erhöhte sich die Zahl der in Deutschland geförderter BAföG-Empfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Die durchschnittlichen Förderbeträge für Studierende liegen nach dem aktuellen Bericht bei 448 Euro im Monat und sind im Vergleich zu 2010 um 2,8 Prozent gestiegen. Die monatlichen Förderbeträge für Schüler sind im gleichen Zeitraum um 12,3 Prozent auf 401 Euro gestiegen.

In 2010 trat ein BAföG-Änderungsgesetz in Kraft, das z.B. die Bedarfssätze und Freibeträge erhöhte. Außerdem wurde die Altersgrenze von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben. Damit sollen Bachelor-Absolventen die Möglichkeit erhalten, sich auch nach längerer Berufserfahrung für einen Masterstudiengang entscheiden zu können, ohne den Förderanspruch zu verlieren.

 

Ratgeber Studienfinanzierung: Wie fülle ich einen BAföG-Antrag aus?

 

Berufsausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ist eine oft genutzte Finanzierungsmöglichkeit im Studium. Doch so mancher Student (und Eltern) sind bei der Beantragung schon verzweifelt. Da hilft nur ein organisiertes Vorgehen, um so schnell wie möglich einen positiven Förderungsbescheid zu erhalten. An den meisten Hochschulen gehen momentan schon die Zulassungen für das Studium raus und somit ist nun ein guter Zeitpunkt, mit dem Antrag für das BAföG zu beginnen. Unser Ratgeber zum Ausfüllen eines BAföG-Antrages führt euch durch den Dschungel der Formblätter und nötigen Anlagen und gibt euch zahlreiche Tipps und Hinweise  für euren Antrag: Ratgeber BAföG-Antrag

 

 

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