Die aktuelle Auswertung einer Studie des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass Familien in Deutschland immer mehr Geld für ihre Kinder ausgeben. Um bis zu 8,5 Prozent sind die Aufwendungen in den letzten 5 Jahren gestiegen, so das Ergebnis der Studie „Konsumausgaben von Familien für Kinder“. Dabei steigt sowohl die absolute Summe, die Eltern für Ihre Kinder ausgeben, als auch der prozentuale Anteil der Konsumausgaben, den Eltern für ihre Kinder aufwenden.
Das meiste Geld wenden Eltern eines Einzelkindes auf: durchschnittlich 584 Euro im Monat, bei zwei Kindern sind es je 515 Euro und bei drei Kindern liegen die Ausgaben bei 484 Euro. Dabei hängen die monatlichen Ausgaben stark von dem Alter des Kindes ab: je älter die Kinder, desto teurer. Für Jugendliche wenden Eltern im Durchschnitt 700 Euro monatlich auf.
Die Studie zeigt zudem den wenig überraschenden Umstand, dass das Haushaltseinkommen maßgeblich die Höhe der absoluten Konsumausgaben, auch die für die Kinder, bestimmt. Entsprechend geben Eltern mit hohem Einkommen auch höhere Beträge für ihre Sprösslinge aus. Die Einteilung in einkommensschwache und -starke Haushalte verdeutlichte auch, dass sich die Schere zwischen niedrigem und hohem Einkommen in allen Haushaltstypen vergrößert hat: Das Nettoeinkommen der oberen Einkommensklassen liegt mehr als viermal so hoch wie das der unteren Einkommensklassen. Und auch diese Studie verdeutlicht die höhere finanzielle Belastung von Alleinerziehenden.
Die tatsächlichen Ausgaben für Kinder liegen indes noch höher als es die Zahlen dieser Statistik Preis geben können – die Ergebnisse dürfen nicht mit den allgemeinen Lebenshaltungskosten für Kinder insgesamt gleichgesetzt werden. Denn hierin sind nur die für Kinder anfallenden Konsumausgaben berücksichtigt. Ausgaben für den Versicherungsschutz oder die Vorsorge fließen in diese Zahlen nicht ein. Außerdem bleiben die sogenannten Opportunitätskosten unberücksichtigt, die z.B. dann entstehen, wenn Eltern zugunsten ihrer Kinder beruflich kürzer treten und sich damit ihr Erwerbseinkommen verringert. Zudem bleiben die oft erheblichen Kosten unberücksichtigt, die für erwachsene Kinder anstehen, z.B. bei einem elternfinanzierten Studium.
Die Kosten für Kinder steigen meist mit deren Alter. Bei den ganz Kleinen schlägt die Erstausstattung und Babypflege zu Buche. Da für Geschwisterkinder viele Anschaffungen der Erstausstattung sowie Spielzeug und Kleidung weitergereicht werden können, sinken bei mehreren Kindern die pro Kind Ausgaben. Die Kosten für Kinderbetreuung machen bei den bis 6-Jährigen ebenfalls einen großen Posten aus.
Bei Kindern zwischen 6 und 12 Jahren lassen Alter und Anspruch die Kosten steigen, ganz nach dem Sprichwort „Kleine Kinder, kleine Wünsche – große Kinder, große Wünsche“. Hinzu kommen Kosten für Schulsachen oder etwa Klassenreisen. Durchschnittlich wird etwa ein Drittel der gesamten Konsumausgaben eines Haushalts in die Bereiche Bekleidung und Telekommunikation für die Kinder investiert.
Mit einem starken Anstieg der Kosten ist für jugendliche Kinder ab 12 Jahren zu rechnen. Nahrungsmittel, Bekleidung und auch die Versorgung außer Haus sind wichtige Ausgabeposten. Hinzu kommen in diesem Alter außerdem höhere Ausgaben für das Taschengeld der Heranwachsenden. Die Höhe des Taschengeldes sollte dem Alter der Kinder angemessen sein und hängt natürlich auch von den finanziellen Mitteln der Eltern ab.
Zwar lassen sich die Kosten für Kinder mit den staatlichen Leistungen nicht annähernd decken, aber immerhin schaffen sie etwas finanzielle Entlastung für Familienhaushalte.
Eine dieser Leistungen, die jedes Kind erhält, ist das Kindergeld. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und ist einkommensunabhängig. Jedes Kind erhält mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld, befindet es sich in einer Berufsausbildung, ist es bis zum 25. Lebensjahr kindergeldberechtigt (mit Verlängerung um die Zeit des Grundwehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstes). Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat, für das dritte Kind steigt der Betrag auf 190 Euro, für jedes weitere Kind auf 215 Euro.
Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse. Wann die Auszahlung stattfindet, wird durch die Kindergeldnummer bestimmt, die bei der ersten Beantragung zugewiesen wird. Die Termine zur Kindergeldauszahlung können an den Endziffern der Kindergeldnummer abgelesen werden.
Eine weitere staatliche Leistung ist das Mutterschaftsgeld, das Müttern während des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gezahlt wird.
Das Elterngeld entlastet Eltern, die nach der Geburt des Kindes auf eine (volle) Erwerbstätigkeit verzichten, indem es 65 Prozent des Erwerbseinkommens für bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes ersetzt.
Zudem greifen steuerliche Entlastungen für Eltern und auch die Kinderbetreuungskosten können zu Zweidrittel steuerlich abgesetzt werden.
Familien mit geringem Einkommen können außerdem durch einen Kinderzuschlag in Höhe von 140 Euro unterstützt werden.
In 2013 ist das Betreuungsgeld neu hinzugekommen, das im Anschluss an das Elterngeld gezahlt werden kann, wenn Eltern für ihre bis 3-jährigen Kinder keine Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Ab 1. August 2014 beträgt das Betreuungsgeld 150 Euro monatlich.
Weitere Informationen zu den Leistungen und Förderungen gibt der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums.