Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten und hat damit das „Jahr der Weiterbildung“ eingeläutet. Das Ziel: Auch Arbeitnehmer sollen gefördert werden, wenn sie sich über eine Weiterbildung neue Qualifikationen aneignen möchten. Allerdings ist auch diese Förderung an Bedingungen geknüpft.
Die Digitalisierung erhält immer mehr Einzug in die Arbeitswelt. Berufsbilder wandeln sich und neue entstehen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter verstärken wird. Höchste Zeit also, zu handeln. Damit Einzelhandel, Industrie und andere Berufszweige von einen zukünftigen Fachkräftemangel verschont bleiben, wurde zu Beginn des Jahres 2019 das Qualifizierungschancengesetz eingeführt. Damit soll es möglich sein, den veränderten Anforderungen in vielen Berufen mit gezielter Qualifizierung etwas entgegen zusetzen.
Bisher wurden vor allem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer bei der Weiterbildung mit Bildungsgutschein und Co. finanziell unterstützt. Doch ab sofort soll der Zugang zur Weiterbildungsförderung vereinfacht werden und einem größeren Personenkreis zur Verfügung stehen.
Jeder, der an einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeit teilnehmen möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung bei der Agentur für Arbeit. Neben dem Beratungsangebot umfasst das Qualifizierungschancengesetz auch finanzielle Fördermöglichkeiten. Gedacht ist die neue Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Sie sollen unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße eine ausreichende Unterstützung erhalten.
Für alle Weiterbildungen, die darauf abzielen, Arbeitnehmer auf die Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt vorzubereiten, kann eine finanzielle Förderung beantragt werden. Wird diese bewilligt, müssen die Weiterbildungskosten nicht mehr zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen werden. Wie hoch der Zuschuss der Agentur für Arbeit ist, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Darüber hinaus können auch Zuschüsse zu den Lohnkosten gezahlt werden.
Neben der Weiterbildungsförderung sieht das Qualifizierungschancengesetz noch eine weitere Änderung vor: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde um 0,5 % auf nun 2,5 % abgesenkt. Ab 2022 soll er dann auf 2,6 % steigen. So sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet werden.
Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten mit Beginn des Jahres 2020 zudem einen verbesserten Zugang zum Arbeitslosengeld I: Für einen Anspruch muss man nicht mehr wie bisher in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Zeitraum erstreckt sich dann auf zweieinhalb Jahre.
Um eine Weiterbildungsförderung zu erhalten, müssen folgende 4 Kriterien erfüllt werden:
Die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes angestrebte Weiterbildung wird von zwei Seiten gefördert: von der Agentur für Arbeit und vom Arbeitgeber. Deswegen muss der Antrag auch bei beiden Seiten gestellt werden.
Wichtig: Zwar besteht mit dem neuen Gesetz ein Anspruch auf eine Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung. Dies ist aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichzusetzen. Ob die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, wird immer individuell geprüft und entschieden.