Für (angehende) BAföG-Empfänger bringt der August einige Verbesserungen mit, die im Zuge der schrittweisen Umsetzung der BAföG-Reform jetzt in Kraft treten: Die Förderung im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird erleichtert und die Überbrückungszahlung beim Erstantrag dem Bedarf angepasst.
Wer ein Masterstudium aufnehmen möchte, kann nun schon dann BAföG-Zahlungen erhalten, wenn nur eine vorläufige Zulassung für das Studium vorliegt. So kann zum Beispiel in Fällen, in denen der Bachelorabschluss noch aussteht, BAföG weiter bezogen werden. Innerhalb eines Jahres muss dann die endgültige Zulassung nachgereicht werden.
Außerdem kann künftig vorab geklärt werden, ob eine BAföG-Förderung für ein später geplantes Masterstudium überhaupt möglich ist.
Wer BAföG beantragt hat, aber der Erstantrag nicht rechtzeitig bearbeitet wurde, erhält nun als Überbrückungszahlung einen Abschlag, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Zuvor war es so, dass Antragsteller dann einen Maximalbetrag in Höhe von 360 Euro zur Überbrückung erhielten.
Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz werden weitreichende Reformen der Ausbildungsförderung umgesetzt. So übernimmt seit Beginn des Jahres der Bund die Kosten für das BAföG und entlastet damit die Länder um 1,2 Milliarden jährlich – die finanziellen Spielräume sollen den Hochschulen zugute kommen. Im Sommer 2016 werden die Freibeträge und Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben sowie weitere Verbesserungen umgesetzt.