Stress und Hektik in Job und Alltag mit psychischen oder psychosomatischen Beschwerden wie Neurosen, Depressionen, Angsterkrankungen oder Konzentrationsstörungen. Gut ausgebildete Therapeuten können diese Menschen beraten und unterstützen. Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker/in für Psychotherapie ist die so genannte ,,eingeschränkte" amtsärztliche Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Der Begriff ,,eingeschränkt" bezieht sich darauf, dass nur ein eingeschränkter Fragenkatalog Gegenstand einer solchen Prüfung ist, die sich auf die Fachgebiete psychiatrische Diagnostik, Grundlagenwissen über psychotherapeutische Verfahren, Arzneimittelkunde und Gesetzeskunde beschränkt.
Besonders für Beschäftigte aus sozialen Berufen kann eine Teilnahme am Lehrgang von Vorteil sein. Vor allem in der Sozial- und Heilpädagogik sind die Tätigkeiten in den Beratungsstellen häufig schon zwischen Beratung und Therapie angesiedelt. Hier ist es dann sinnvoll, eine Therapieerlaubnis als Zusatzqualifikationen zu erwerben.