Lerngebiet
Grundlagen des Umgangs mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Lernergebnisse / Kompetenzen
Kenntnis des Umgangs mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz zwecks Vermeidung von Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen bei der Bewerbung von Dienstleistungen, der Gestaltung von Beratungsverträgen, der Durchführung und Umsetzung von Beratungsleistungen in den Bereichen der angesprochenen Zielgruppen. Absolventen dieses Kurses sind durch die umfassenden Informationen in der Lage, in Zukunft rechtssicher Abmahnungen vermeiden zu können.
Inhaltsübersicht
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legt fest, dass eine Rechtsberatung grundsätzlich nur durch Juristen ausgeübt werden darf. Wird eine Rechtsberatung durch Nichtjuristen vorgenommen, drohen unter Umständen Unterlassungsklagen von Wettbewerbern oder auch die zivilrechtliche Unwirksamkeit des abgeschlosenen Dienstleistungsvertrages mit dem Mandanten (und damit verbunden der Verlust des Honoraranspruchs). Vor diesem Hintergrund befinden sich viele Berater - zum Beispiel Makler, Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Vermögensnachfolgeberater - stets in einer Situation der Verunsicherung bis hin zur Angst vor Abmahnung oder gerichtlichen Konsequenzen.
Der Kurs »Basiswissen Vermögensnachfolgeberatung und unerlaubte Rechtsberatung« räumt mit derartigen Ungewissheiten auf. Anhand zahlreicher Beispielfälle und einschlägiger Urteile (wie zum Beispiel das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.12.2010) wird beschrieben, wie das RDG in der deutschen Rechtsprechung aufgefasst und umgesetzt wird. Die sich daraus ergebenden rechtsesichernden Möglichkeiten für das Dienstleistungsangebot der Berater werden detailliert dargestellt.
Denn: keine Regel ohne Ausnahmen! Das Rechtsdienstleistungsgesetz bietet nicht nur Fallstricke, sondern auch Möglichkeiten für erlaubte Beratungsleistungen. Rechtsdienstleistungen sind zum Beispiel dann nicht verboten, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit als Nebenleistung zum Berufsbild gehören. Dieser Kurs gibt verbindliche Hilfestellungen, Haupt- und Nebentätigkeit klar voneinander abzugrenzen. Laut RDG erfordert eine rechtsberatende Tätigkeit unbedingt eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Hier ist die besondere Prüfungstiefe ausschlaggebend. Zudem ist entscheidend, ob in erster Linie eine als rechtlich oder wirtschaftlich zu qualifizierende Dienstleistung erbracht wird, und auch die Erwartungshaltung des Mandanten spielt eine wichtige Rolle. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt im Vorherein vertraglich der Leistungsumfang genau definiert werden. Im Falle eines Beratungsbedarfs durch einen kooperierenden Juristen muss darauf geachtet werden, dass das Mandatsverhältnis unmittelbar zwischen dem Mandanten und dem beauftragten Rechtsanwalt besteht und dieser nicht als »Erfüllungsgehilfe« in Erscheinung tritt.
Kurzprofil
Programmtyp
Fort- oder Weiterbildung
Abschlussart
kein Abschluss
Arbeitsaufwand
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Ø 3 Std./Woche
Regelstudiendauer
keine Dauer angegeben