Englisch ist international die Fach- und Umgangssprache Nummer 1. Umso wichtiger ist es, bei Übersetzungen präzise auf den Punkt genau zukommunizieren. Gutes Schulenglisch reicht eben nicht aus, wenn es um weitreichende Verträge und beträchtliche Auftragssummen geht. Als Übersetzer mit staatlichem Abschluss sind Sie qualifiziert für verbindliche Übersetzungen – die in der exportorientierten deutschen Wirtschaft zunehmend nachgefragt werden.
Inhalt und Aufbau:
Sie gewinnen besondere Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck, in der Grammatik, der Lexik und der Idiomatik der englischen und deutschen Sprache. Die sprachlichen Kenntnisse werden durch Module zur deutschen, britischen und amerikanischen Landeskunde sowie durch Wirtschaftssprache ergänzt. Sie erweitern Ihren Wortschatz in den Themenbereichen Arbeitswelt, Umwelt, Politik, Modernes Leben, Kultur, Technologie und Wissenschaften, Kunst usw. Geschriebene oder gesprochenen Texte können Sie sicher verstehen; Sie drücken sich spontan, flüssig und genau aus und können aufgrund Ihrer guten Grammatikkenntnisse auch bei komplexeren Sachverhalten die feinen Bedeutungsnuancen deutlich machen. Mit Ihrem Abschluss als „Staatlich geprüfter Übersetzer Englisch“ weisen Sie die sichere Beherrschung beider Sprachen nach. Sie sind sogar in der Lage, eine zweisprachig geführte Verhandlung mit englischen Geschäftspartnern in kurzen Gesprächsabschnitten zu dolmetschen!
Prüfung:
Die staatliche Übersetzerprüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, z. B. in Karlsruhe, ab. Sie besteht aus fünf Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden je nach Prüfungsamt im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt. Die prüfenden Ministerien erheben eine Gebühr, die separat zu entrichten ist.
Prüfungsvoraussetzungen:
Bei der Abschlussprüfung müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Kurzprofil
Programmtyp
Hochschulbildung
Abschlussart
Vorbereitung / Voraussetzung für öffentl.-rechtl. Prüfung
Regelstudiendauer
24
Monate
Kosten
keine Kosten angegeben